Urlaub 2024


Fr., 11.10. bis Fr. 18.10.24. 


Vertretung: 

Am Fr., d. 14.10.24 durch Dr. Quapil, Heinrich-Braun-Straße 35, 08060 Zwickau OT Marienthal, T.: 03 75 / 52 52 51.

Mo., d. 14. bis Di., d. 15.10. - wird noch bekannt gegeben ...

Mi., d. 16. bis Fr., d. 18.10.24: Dr. Hache, Scheffelstraße 42, 08066 Zwickau, T.: 0375 - 474177. 

Bitte melden Sie sich jeweils dort vor Ihrem Erscheinen telefonisch an! Nehmen Sie Ihren Medikamentenplan und alle wichtigen Vorbefunde mit! 


Vormittags ist die Arztpraxis Kaiser telefonisch erreichbar und von einer Arzthelferin besetzt. Die Bestellung von Rezepten und Überweisungen ist möglich.  


Nach vorliegenden Informationen ist im Urlaubszeitraum keine ärztliche Konsultation in den Praxen Dr. Conrad (Mosel), Otto (Oberrothenbach), Goldberg (Pölbitz), Aftanski (Pölbitz) möglich. 




Bereitschaftsdienst, Tel.: 116 117 - zuständig nur außerhalb der Praxis-Kernzeiten (also nachts, am Wochenende, an Feiertagen). 

 

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Thema Corona-Virus SARS-CoV-2: 

 

- Natürlich können Sie beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten einen Kontaktlosspender für die Händedesinfektion benutzen. 

- Sollten Sie einen begründeten Verdacht auf eine Ansteckung/Erkrankung haben, melden Sie sich vor Ihrem Erscheinen telefonisch in der Praxis.  

Die Masken- und Testpflicht ist aufgehoben. Bei sicherem Nachweis (PCR-Test) besteht Meldepflicht nach Infektionsschutzgesetz. Eine häusliche Absonderung/Kontaktvermeidung für mind. 5 Tage ist empfohlen.

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! Neuregelung der Vorsorge-Untersuchung (Check-up  35/18):  Einmalige Untersuchung zwischen 18. und 35. Lebensjahr. Ab 35. Geburtstag nur noch alle 3 und nicht wie bisher alle 2 Jahre. Männer sollen ab 50. Lebensjahr (bisher ab 55. Lebensjahr) zur Darmspiegelung (Vorsorge-Koloskopie) gehen, Frauen weiterhin ab dem 55. Lebensjahr, auch bei unauffälligem Stuhltest

Eine Impfberatung ist Bestandteil der Vorsorge; vergessen Sie Ihren Impfausweis nicht!

Hautkrebs-Screening ist alle 2 Jahre bei gesetzlich Versicherten ab 35. Geburtstag möglich.

 

 

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 Thema elektronische Übermittlung von Arbeitsunfähigkeits-bescheinigungen (eAU): Ab 01.10.23 in allen Praxen vorgeschriebene elektronische Übermittlung an die jeweilige Gesetzliche Krankenkasse (aktuell nicht bei der Heilführsorge und Privaten Kassen möglich) - läuft aktuell erfreulich unproblematisch.

Informieren Sie sich selbst bei Ihrem Arbeitgeber, ob die Bescheinigung in Schriftform dort noch vorgelegt werden muss!

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Thema elektronische Rezepte (eRez, @Rez): 

"Klassische" rosa Formulare in DIN A6-Format gibt es nur noch für: Hilfsmittel (->Sanitätshaus), Blutzuckerteststreifen, manche Verbandsstoffe, Rezepturen (Salben, die von der Apotheke angefertigt werden).

Privat- (blau, A6) und Empfehlungs- (grün, A6) Rezepte bleiben unverändert.

@Rezepte werden nicht unterschrieben. Prinzipiell ist es möglich, ohne Rezeptformular, unter Vorlage der eGK2 ("Chipkarte") in jeder Apotheke diese Rezepte einzulösen. Ein Ausdruck auf Papier (meist A5 oder A4) ist möglich, jedoch nicht notwendig. 


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Überweisungen zu Fachärzten bleiben wichtig! Ohne Überweisung kein fachärztlicher Befundbericht, keine Koordination der Behandlung ("Hausarzt als Lotse"), hohes Risiko von Medikamenten-Wechselwirkungen, Doppeluntersuchungen und -behandlungen!! 

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